Im vergangenen Jahr wurde das Urheberrecht einer Novellierung unterzogen, die mit 31.12.2021 in Kraft getreten ist. Wir fassen für Sie die wesentlichsten Änderungen zusammen, die Sie beim Einsatz von veröffentlichten digitalen Werken Dritter, d. h. von digitalen Inhalten, deren Urheber*in nicht Sie selbst sind, in der Lehre beachten müssen.
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