Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 03/12/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 03/19/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 03/26/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 04/02/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 04/09/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 04/23/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 04/30/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 05/07/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 05/14/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 05/28/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 06/04/25 | 05:30 PM - 07:30 PM | TC.1.01 OeNB |
- Charakteristika der Verfassungsgerichtsbarkeit
- Organisation des Verfassungsgerichtshofs
- Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof im Allgemeinen
- Die Verfahrensarten: Normenkontrollverfahren; Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit; Kasualgerichtsbarkeit; Kompetenzgerichtsbarkeit; Wahlgerichtsbarkeit; Staatsgerichtsbarkeit
- Exekution von Verfassungsgerichtshofserkenntnissen
- Verfassungsgerichtsbarkeit und Europäische Gerichtsbarkeit
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:
- die Organisation des VfGH darzustellen,
- die Verfahrensarten (Beschwerdeverfahren, Gesetzesprüfungsverfahren, Verordnungsprüfungsverfahren, etc.) in ihrer Komplexität zu beschreiben,
- Besonderheiten gegenüber dem Verfahren der dem VwGH herauszustellen,
- die erworbenen Kenntnisse in der Falllösung umzusetzen.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Ein Fehlen kann zwei Mal entschuldigt werden. | ||
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent. Anhand von Fallbeispielen (Erkenntnisse des VfGH) werden Fragestellungen zur Verfassungsgerichtsbarkeit vertieft erörtert. Eingehende Vorbereitung auf die einzelnen Einheiten wird ebenso erwartet wie kontinuierliche Mitarbeit.
Es werden zu verschiedenen Themenbereichen je ein Foliensatz, Lesehinweise und Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes zur Verfügung gestellt. Dieses Material ist im Selbststudium zu erarbeiten.
In der ersten Einheit werden Entscheidungen zugeteilt, die in Form von Kurzreferaten zu den dafür vorgesehenen Zeitpunkten von den Teilnehmer:innen präsentiert werden.
Die Gesamtbeurteilung setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:
- mündliche Mitarbeit (10%),
- Kurzreferat zu einer Entscheidung des VfGH (30%),
- schriftliche Klausur (60%) am 4.6.2025.
Ein positives Ergebnis der Endklausur ist unbedingte Voraussetzung eines positiven Abschlusses der Lehrveranstaltung. Mitarbeitspunkte kann man durch das Lösen der Fallbeispiele erlangen bzw. durch aktives Mitdiskutieren innerhalb der Lehrveranstaltung.
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