Im Rahmen der Lehrveranstaltung findet keine Leistungsbeurteilung statt. Die Vorlesung dient insbesondere der Vermittlung des Lehrstoffes für die Ablegung der LVP Grundzüge des Sozialrechts (MC-Test), die an drei Terminen pro Semester in den Prüfungswochen (Großprüfungen zu Semesterbeginn, zur Semestermitte und zum Semesterende) abgehalten wird.
Für die Anmeldung bzw Ablegung der LVP Grundzüge des Sozialrechts ist die vorherige Teilnahme an der Vorlesung nicht erforderlich.
WICHTIG: Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung ersetzt die Anmeldung zur Prüfung nicht.
Sie müssen sich - gesondert - für die LVP Grundzüge des Sozialrechts anmelden !!! Achten Sie dabei auf die Einhaltung der Anmeldefrist für die Prüfung !!!
Informationen zur Prüfung:
Die Prüfung findet als Multiple-Choice-Test statt und umfasst sowohl Fallbeispiele als auch Fragen. Bei der Prüfung dürfen und sollen (!) unkommentierte Gesetzesausgaben zum Sozialrecht verwendet werden!
Im WS 2024/2025 und im SS 2025 gilt folgender Prüfungsmodus. Es gibt 30 Aufgaben. Jede richtig gelöste Prüfungsaufgabe wird mit 1 Punkt bewertet. Es werden Teilpunkte vergeben!
Die Prüfung wird bei Erreichung von mindestens 50% der Maximalpunktezahl positiv beurteilt.
Notenschlüssel:
Näheres zum Notenschlüssel für die Prüfungen im WS 2024/2025 und im SS 2025 entnehmen Sie bitte den Informationen zur LVP Grundzüge des Sozialrechts auf der Website des Instituts.