Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 10/01/24 | 04:00 PM - 06:30 PM | TC.3.05 |
Thursday | 10/03/24 | 04:00 PM - 06:30 PM | D4.0.022 |
Tuesday | 10/08/24 | 04:00 PM - 06:30 PM | TC.5.13 |
Tuesday | 10/15/24 | 04:00 PM - 06:30 PM | TC.3.05 |
Tuesday | 10/22/24 | 04:30 PM - 06:00 PM | TC.1.02 |
Tuesday | 11/05/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.3.03 |
Tuesday | 11/12/24 | 04:30 PM - 06:30 PM | TC.5.05 |
Tuesday | 11/19/24 | 04:30 PM - 06:30 PM | TC.3.01 |
Tuesday | 11/19/24 | 06:30 PM - 07:00 PM | TC.3.01 |
Tuesday | 11/26/24 | 03:30 PM - 06:30 PM | TC.5.13 |
Tuesday | 12/17/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.1.01 OeNB |
Die Lehrveranstaltung baut auf den im Bachelorstudium vermittelten Kenntnissen auf, die vorausgesetzt und wesentlich vertieft werden. Sie hat die folgenden Hauptinhalte (semesterweise aktualitätsbezogene Vertiefungen und Schwerpunktsetzungen möglich):
• Vertiefung der Grundlagen der EU und aktueller Entwicklungen (insbesondere Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte)
• Vertiefung: Binnenmarkt, Grundfreiheiten, Rechtsangleichung
• Außenkompetenzen der EU
• Europäisches Umweltrecht
• Diskussion aktueller Judikatur
• eigenständig europarechtlich determinierte Sachverhalte in den von der Lehrveranstaltung erfassten Bereichen (s. oben) zu analysieren und zu beurteilen,
• insbesondere selbständig die erworbenen europarechtlichen Kenntnisse in der Falllösung methodisch korrekt anzuwenden
• und den Prozess der europäischen Integration zu verstehen und künftige Entwicklungen eigenständig zu beurteilen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten:
• die Fähigkeit, effektiv mündlich und schriftlich Probleme zu definieren und adäquate Lösungen zu vermitteln,
• die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen,
• die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenspiel von EU-Ebene und nationaler Rechtsordnung effektiv Schritt zu halten.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen ist zulässig, ab drei oder mehr Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden.
Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiter nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent (PI) und verbindet den Ansatz einer traditionellen Vorlesung mit dem einer Übung, um durch Fragen an die Teilnehmer, Diskussion und Fallstudien ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Als PI setzt die LV die vorherige Befassung mit den Inhalten der jeweiligen Einheiten (siehe unten) voraus.
Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage von zwei Klausuren (Zwischenklausur zur Semestermitte (vorauss. Multiple-Choice und offene Fragen): 20 Prozent, Endklausur am Semesterende: 65 Prozent) und aktive mündliche Mitarbeit (15 Prozent).
Nicht erlaubt ist der Einsatz KI-basierter Software zur Textgenerierung wie ChatGPT.
Die Klausuren werden online oder in Präsenz stattfinden.
Die Beurteilung beruht auf folgendem Schema: 0-49 Punkte: Nicht genügend, 50-62 Punkte: Genügend, 63-77 Punkte: Befriedigend, 78-89 Punkte: Gut, 90-100 Punkte: Sehr gut.
Die Vergabe allfällig frei werdender Restplätze erfolgt nach Studienfortschritt, nicht nach Wartelistenplatz.
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Die Lehrveranstaltung wird in Präsenz stattfinden.
Neben den oben genannten Lernbehelfen werden natürlich auch die einschlägigen Rechtstexte (insbesondere EUV und AEUV einschließlich der Protokolle usw. und der Grundrechtecharta samt Erläuterungen) benötigt, welche jedenfalls im Kodex Europarecht abgedruckt sind.
LV-Folien sind auf Learn@WU unter dem Menüpunkt „Lernaktivitäten“ verfügbar.
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