Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Thursday | 11/14/24 | 06:30 PM - 09:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Friday | 11/22/24 | 06:00 PM - 09:00 PM | TC.5.15 |
Friday | 11/29/24 | 06:00 PM - 09:00 PM | TC.5.15 |
Friday | 12/06/24 | 06:00 PM - 09:00 PM | TC.5.15 |
Friday | 12/13/24 | 06:00 PM - 09:00 PM | TC.5.15 |
Friday | 12/20/24 | 06:00 PM - 09:00 PM | TC.5.15 |
Friday | 01/10/25 | 06:00 PM - 09:00 PM | TC.5.15 |
Friday | 01/17/25 | 03:30 PM - 06:30 PM | TC.0.10 Audimax |
Die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ sowie die PI-Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ sind inhaltlich eng aufeinander bezogen. Der Ablauf ist so strukturiert, dass eine Absolvierung der auf die Fachprüfung Öffentliches Recht bezogenen Vorlesungen plus der begleitenden Übungen (PI) in einem Semester grundsätzlich möglich ist.
Im ersten Block des Semesters werden die Vorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ abgehalten. Die Vorlesungen dienen der didaktisch aufbereiteten, grundlegenden Vermittlung der relevanten Lehrinhalte und Methoden.
Im zweiten Block des Semesters findet darauf aufbauend im Rahmen der Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ sowie „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ eine Vertiefung und anwendungsbezogene Durchdringung der jeweiligen Lehrinhalte statt. Der in den Hauptvorlesungen vermittelte Stoff wird in kleineren Gruppen auf konkrete Fälle zur Anwendung gebracht, was eine zielgerichtete Einübung der notwendigen Fertigkeiten, insbesondere durch das eigenständige Lösen konkreter Aufgaben, ermöglicht. In diesem Rahmen bestehen für die Studierenden weitgehende Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit. Die IFS beginnen mit einem Eingangstest zu wesentlichen Inhalten der Hauptvorlesungen.
Ergänzend wird im zweiten Block des Semesters als weitere, auf die Fachprüfung vorbereitende PI, die Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ abgehalten, die der zielgerichteten Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-) Verwaltungsrecht gewidmet ist.
Der Inhalt der Lehrveranstaltung „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ dient der fallorientierten Vertiefung der in der Vorlesung „Verfassungs- und allgemeines Verwaltungsrecht“ erworbenen Kenntnisse und setzt daher den Besuch der Vorlesung voraus. Dadurch findet zugleich eine Vorbereitung auf den Eingangstest statt.
Ziel ist es, die im ersten Semesterblock im Rahmen der Hauptvorlesung „Verfassungs- und allgemeines Verwaltungsrecht“ erworbenen Kenntnisse zu vertiefen. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen die Studierenden über die notwendigen Fertigkeiten verfügen, um schriftliche Falllösungen zu anspruchsvollen, facheinschlägigen Problemstellungen selbständig auszuarbeiten. Die LV dient der gezielten Vorbereitung auf die Fachprüfung Öffentliches Recht. Zur Sicherstellung des Lernerfolges ist eine kontinuierliche Erarbeitung und Vertiefung des Stoffes im Selbststudium anhand der empfohlenen Lehrbuchliteratur sowie die aktive Mitarbeit der Studierenden notwendig und erwünscht.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Nichterscheinen (oder nicht pünktliches Erscheinen) beim ersten Termin führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes. Eine mindestens 80 %-ige Anwesenheit bei den Lehrveranstaltungseinheiten ist Voraussetzung für den positiven Abschluss.
Im Zentrum steht die konkrete Fallbearbeitung auf Basis der im Rahmen der Hauptvorlesung „Verfassungs- und allgemeines Verwaltungsrecht“ vermittelten Inhalte. Seitens der Studierenden ist eine fundierte Vorbereitung und aktive Mitarbeit erforderlich. Nähere Informationen (inkl. empfohlener Literatur) zu dieser Lehrveranstaltung werden bereitgestellt.
Die LV ist prüfungsimmanent. Zur positiven Absolvierung der LV sind drei Teilleistungen erforderlich:
• Eingangstest (20% der Gesamtnote)
• Mitarbeit (20% der Gesamtnote)
• schriftliche Endklausur (60% der Gesamtnote)
Die schriftliche Endklausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.
Aufrechtes Bachelorstudium Wirtschaftsrecht mit abgeschlossener Studieneingangsphase. Dringend empfohlen wird der Besuch der FPV „Verfassungs- und allgemeines Verwaltungsrecht“, da die Lehrveranstaltung „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ mit einem Eingangstest beginnt.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist folgt dem "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt, zugeteilt (nicht nach Wartelistenplatz).
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