Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 10/09/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.3.21 |
Wednesday | 10/16/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.5.27 |
Wednesday | 10/23/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.5.27 |
Wednesday | 10/30/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.233 |
Wednesday | 11/06/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.233 |
Thursday | 11/14/24 | 03:30 PM - 05:30 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Wednesday | 11/20/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.5.27 |
Wednesday | 11/27/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 12/04/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.233 |
Wednesday | 12/11/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.233 |
Wednesday | 12/18/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.3.05 |
Thursday | 01/16/25 | 04:00 PM - 06:00 PM | TC.0.02 |
On this page:
Folgende Themenbereiche sind Gegenstand der LV (geringfügige Änderungen vorbehalten):
1. Begriff und Funktionen des Völkerrechts
2. Völkerrechtsquellen, insbesondere Völkervertragsrecht
3. Völkerrecht und staatliches Recht
4. Völkerrechtssubjekte
5. Jurisdiktion und Souveränität
6. Immunitäten
7. Staatenverantwortlichkeit
8. Gewaltverbot, kollektive Sicherheit und Friedenssicherung
9. Friedliche Streitbeilegung
10. Internationaler Menschenrechtsschutz
Nach Abschluss der LV sind die Studierenden in der Lage,
- selbständig völkerrechtliche Fälle aus den Themenbereichen der LV zu analysieren und zu lösen,
- insbesondere das erlernte Wissen in der Fallbearbeitung anzuwenden,
- und die aktuelle und künftige Entwicklung des Völkerrechts zu verstehen und zu beurteilen.
Außerdem fördert die LV die Fähigkeit der Studierenden,
- selbständig Probleme zu erfassen und sowohl mündlich als auch schriftlich darzustellen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten,
- erlerntes Wissen in der Praxis anzuwenden und
- eigenständig ihren Kenntnisstand zu erweitern und mit der Rechtsentwicklung Schritt zu halten.
Vorlesung, Fallbeispiele, Anleitung zum Selbststudium bestimmter Abschnitte des Textbuchs (siehe detaillierte Leseliste unten)
Mitarbeit 10 Punkte, Zwischenklausur 30 Punkte, Endklausur 60 Punkte.
Notenstufen:
90–100 Punkte Sehr Gut
78–89 Punkte Gut
63–77 Punkte Befriedigend
50–62 Punkte Genügend
< 50 Punkte Nicht Genügend
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem Prinzip "First come, first served". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt.
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Die LV setzt die im Bachelorstudium vermittelten Kenntnisse insbesondere des Öffentlichen Rechts und des Europarechts voraus.
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