Diese LV beinhaltet eine systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:
• Arbeitsvertragsrecht
• ArbeitnehmerInnenschutzrecht
• Berufsverbandsrecht
• Kollektivvertragsrecht und
• Betriebsverfassungsrecht
Zunächst werden die unterschiedlichen Arbeitnehmerbegriffe ausführlich erörtert und die Abgrenzung der Arbeitnehmer von sonstigen Mitarbeitergruppen.
Aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht werden die Hauptpflichen (Arbeit und Entgelt) und Nebenpflichten (Treue und Fürsorge) der Vertragsparteien, inkl Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen, Urlaubsrecht, Betriebsübergang und Gleichbehandlung in der Arbeitswelt behandelt.
Ein Darstellungsschwerpunkt der LV ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Zusammenhang werden die einzelnen Beendigungsarten erläutert und voneinander abgegrenzt sowie die Ansprüche bei Vertragsbeendigung (zB Abfertigung alt und neu, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung oder Arbeitszeugnis) dargestellt.
Beim ArbeitnehmerInnenschutz stehen das Arbeitszeitrecht und der Verwendungsschutz für ausgewählte Arbeitnehmergruppen (zB der Mutterschutz) im Vordergrund.
Im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts werden insbesondere die Struktur der Belegschaftsvertretung (Belegschaftsorgane, vor allem Betriebsrat), die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats sowie das Regelungsinstrument der Betriebsvereinbarung erörtert.
Auf der "überbetrieblichen" Ebene werden vor allem die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (Kammern, Koalitionen) vorgestellt und das Kollektivvertragsrecht aufgearbeitet (zB Kollektivvertragsfähigkeit, zulässige Regelungsinhalte und Normwirkung).
Bei der Präsentation des gesamten Lehrstoffes wird den Zusammenhängen zwischen den einzelnen Arbeitsrechtsbereichen große Beachtung geschenkt. Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Aufarbeitung des Kündigungs- und Entlassungsrechts, wo einander arbeitsvertragliche (zB Beendigungserklärung, Kündigungsfristen und -termine; Entlassungsgründe) und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen (Anfechtungsmöglichkeit in betriebsratspflichtigen Betrieben - "allgemeiner Bestandschutz") ergänzen.