Syllabus

Title
0482 Arbeitsrecht im Rahmen der SBWL Personalmanagement
Instructors
ao.Univ.Prof. Dr. Monika Drs, Mag.Dr. Wolfgang Kozak
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/18/24 to 09/19/24
Registration via LPIS
Notes to the course
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 10/15/24 11:30 AM - 01:00 PM D2.0.038
Tuesday 01/07/25 09:30 AM - 02:00 PM D3.0.218
Thursday 01/09/25 09:30 AM - 02:00 PM D3.0.222
Monday 01/13/25 09:30 AM - 02:00 PM D4.0.019
Wednesday 01/15/25 09:30 AM - 02:00 PM D3.0.222
Wednesday 01/15/25 03:00 PM - 06:00 PM Extern
Friday 01/17/25 09:30 AM - 02:00 PM D3.0.222
Wednesday 01/22/25 10:30 AM - 01:00 PM D3.0.225
Contents

Diese LV beinhaltet eine systematische Darstellung der wichtigsten Teilgebiete des geltenden österreichischen Arbeitsrechts:
• Arbeitsvertragsrecht
• ArbeitnehmerInnenschutzrecht
• Berufsverbandsrecht
• Kollektivvertragsrecht und
• Betriebsverfassungsrecht

Zunächst werden die unterschiedlichen Arbeitnehmerbegriffe ausführlich erörtert und die Abgrenzung der Arbeitnehmer von sonstigen Mitarbeitergruppen.

Aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht werden die Hauptpflichen (Arbeit und Entgelt) und Nebenpflichten (Treue und Fürsorge) der Vertragsparteien, inkl Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen, Urlaubsrecht, Betriebsübergang und Gleichbehandlung in der Arbeitswelt behandelt.

Ein Darstellungsschwerpunkt der LV ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Zusammenhang werden die einzelnen Beendigungsarten erläutert und voneinander abgegrenzt sowie die Ansprüche bei Vertragsbeendigung (zB Abfertigung alt und neu, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung oder Arbeitszeugnis) dargestellt.

Beim ArbeitnehmerInnenschutz stehen das Arbeitszeitrecht und der Verwendungsschutz für ausgewählte Arbeitnehmergruppen (zB der Mutterschutz) im Vordergrund.

Im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts werden insbesondere die Struktur der Belegschaftsvertretung (Belegschaftsorgane, vor allem Betriebsrat), die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats sowie das Regelungsinstrument der Betriebsvereinbarung erörtert.

Auf der "überbetrieblichen" Ebene werden vor allem die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (Kammern, Koalitionen) vorgestellt und das Kollektivvertragsrecht aufgearbeitet (zB Kollektivvertragsfähigkeit, zulässige Regelungsinhalte und Normwirkung).

Bei der Präsentation des gesamten Lehrstoffes wird den Zusammenhängen zwischen den einzelnen Arbeitsrechtsbereichen große Beachtung geschenkt. Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Aufarbeitung des Kündigungs- und Entlassungsrechts, wo einander arbeitsvertragliche (zB Beendigungserklärung, Kündigungsfristen und -termine; Entlassungsgründe) und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen (Anfechtungsmöglichkeit in betriebsratspflichtigen Betrieben - "allgemeiner Bestandschutz") ergänzen.

Learning outcomes
  • Grundlagenwissen zum geltenden Arbeitsrecht und Kenntnis der Zusammenhänge zwischen dessen Teilgebieten
  • Problembewusstsein für arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • Befähigung zur Analyse und Lösung grundlegender Rechtsfragen des Arbeitsrechts
  • Korrekter Umgang mit Gesetzestexten
  • Korrekte Anwendung der juristischen Falllösungstechnik auf Fallbeispiele zum Arbeitsrecht
  • Fundiertes Argumentieren in arbeitsrechtlichen Fachdiskussionen

Zusammenfassend sind die Studierenden nach dem positiven Abschluss dieser LV in der Lage, arbeitsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.

Attendance requirements

Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nichterscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung), aber nicht zur automatischen Abmeldung. Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; Fehlen im Ausmaß von maximal drei Stunden ist möglich (aber Anwesenheit bei beiden Klausuren ist unbedingt erforderlich!!!).

Teaching/learning method(s)

Nach einer organisatorischen Vorbesprechung sind die Teilnehmer/innen aufgefordert, sich durch Selbstlektüre die Grundlagen der wesentlichen Inhalte der LV anzueignen. Diese werden zu Beginn des inhaltlichen LV-Blocks mittels kurzer Einstiegsklausur (uU als MC-Fragen) abgeprüft. In der weiteren Folge geschieht die Vertiefung des Lehrstoffes anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur.

Assessment

Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus den Noten der Einstiegsklausur (25%), der Abschlussklausur (50 %) und der mündlichen Mitarbeit (25 %) zusammen. Für eine positive Endnote müssen mindestens zwei der drei Teilleistungen eindeutig positiv sein. Ferner ist die Teilnahme an der Abschlussklausur für den positiven Abschluss der LV erforderlich. Bei einer negativen Abschlussklausur muss die Einstiegsklausur mindestens mit der Note "befriedigend" absolviert worden sein, eine kontinuierliche gute Mitarbeit vorliegen und ein "genügend" bei der Abschlussklausur nur knapp verfehlt worden sein (dh es muss klar erkennbar sein, dass sich die betroffenen Studierenden für die zweite Klausur vorbereitet haben).

Die Anwesenheit bei der 1. und 2. Klausur ist unbedingt erforderlich. Eine Ersatzklausur gibt es nur bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung.

Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.

Während der LV und vor allem bei der Abschlussklausur wird die Verwendung unkommentierter Gesetzestexte (zB Gesetzessammlung Arbeitsrecht oder Arbeitsrechts-Kodex) vorausgesetzt.

Readings

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Availability of lecturer(s)
Nach der LV, in der Sprechstundebzw per E-Mail an:
monika.drs@wu.ac.at
Wolfgang.KOZAK@akwien.at
Other

Diese LV ist primär für jene Studierenden gedacht, die noch kein LV zum Arbeitsrecht absolviert haben.

Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; Fehlen im Ausmaß von maximal drei Stunden ist möglich (aber Anwesenheit bei beiden Klausuren ist unbedingt erforderlich!!!).

Die in der LV bearbeiteten Fälle werden vor der ersten LV-Einheit per E-Mail verschickt; eine rechtzeitige Anmeldung ist also erforderlich.

Additional (blank) field

In den LV-Einheiten sind die Pausen inkludiert.

Last edited: 2024-04-24



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