Syllabus

Title
0268 Grundkurs Steuerrecht
Instructors
Michael Hubmann, LL.M. (WU)
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/23/24 to 09/30/24
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Thursday 10/10/24 08:00 AM - 11:15 AM EA.5.040
Thursday 10/17/24 08:00 AM - 11:15 AM EA.5.040
Thursday 10/24/24 08:00 AM - 11:15 AM EA.5.040
Thursday 11/14/24 08:00 AM - 11:45 AM D5.1.002
Thursday 11/21/24 08:00 AM - 11:15 AM EA.5.040
Thursday 11/28/24 08:00 AM - 11:15 AM EA.5.040
Thursday 12/05/24 08:00 AM - 11:15 AM D4.0.019
Thursday 12/12/24 01:30 PM - 04:30 PM TC.0.10 Audimax
Thursday 01/16/25 01:30 PM - 04:30 PM TC.0.10 Audimax
Contents
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und Verfahrens- und Organisationsrecht.
Learning outcomes

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:

- Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht sowie Umsatzsteuerrecht und Verfahrens- und Organisationsrecht zu beherrschen und auf konkrete Sachverhalte anzuwenden,

- ausgehend von Fallbeispielen, in denen materiell- und verfahrensrechtliche Probleme verwoben sind, die juristische Subsumtionstechnik anhand der wichtigsten Steuern anzuwenden,

- praxisgerecht mit offenen Fallbeispielen umzugehen, um wie in der Praxis den Sachverhalt vollständig zu ermitteln und diesen unter den Tatbestand der einschlägigen steuerrechtlichen Norm zu subsumieren.

Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden: Die Studierenden erkennen, dass unterschiedliche rechtliche Lösungen gleichermaßen richtig sein können. Sie sind in der Lage, Argumente für unterschiedliche Auffassungen nachzuvollziehen,wiederzugeben und sich begründet dazu eine eigene Meinung zu bilden.
Attendance requirements

Es gilt die allgemeine Anwesenheitspflicht der WU für die Richtlinien einer PI.

> 80% studentische Anwesenheit (zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt)

Teaching/learning method(s)
Die Grundkurse werden von den am Institut tätigen Assistentinnen und Assistenten sowie von externen Lehrbeauftragte angeboten. In jedem Semester werden mehrere Grundkurse abgehalten. Diese finden in der ersten bzw. zweiten Semesterhälfte statt und schließen jeweils mit einer Klausur ab. Der Aufbau der Grundkurse ist zwischen allen Lehrveranstaltungsleiter/inne/n abgestimmt. In allen Grundkursen wird ein von allen Lehrveranstaltungsleiter/inne/n gemeinsam erarbeitetes Skriptum verwendet, das die zu lösenden Fallbeispiele enthält. Dieses Skriptum ist im Sekretariat des Instituts erhältlich und kann auch von der Homepage heruntergeladen werden. Zur Vorbereitung auf die einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten sollen die entsprechenden Teile der Literaturgrundlage und die Fallbeispiele studiert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. In jede Lehrveranstaltung ist unbedingt der Kodex Steuerrecht oder das Gesetzbuch Steuerrecht in der jeweils aktuellen Auflage mitzubringen. Literaturgrundlage sind das Lehrbuch Doralt/Ruppe, Band I und Band II, in der jeweils aktuellen Auflage.
Assessment

Die Leistungsfeststellung erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung Grundkurs Steuerrecht durch:

1. Eine Kurzklausur in der 4. Lehrveranstaltungseinheit über den Inhalt der ersten drei Lehrveranstaltungseinheiten. Diese Kurzklausur dauert 20 Minuten und es können maximal 12 Punkte erreicht werden.

2. Eine Klausur über das gesamte Stoffgebiet der Lehrveranstaltung. Diese Klausur dauert 90 Minuten und es können maximal 76 Punkte erreicht werden.

3. Mitarbeit. Durch Mitarbeit können insgesamt maximal 12 Punkte erreicht werden. Maximal 8 Punkte davon können an Studierende vergeben werden, die für eine Lehrveranstaltungseinheit alle Fallbeispiele vorbereiten und sich als eine/r der Diskussionspartner/innen (=Sparring Partner) im Voraus der Lehrveranstaltung gemeldet haben und von dem oder der Lehrveranstaltungsleiter/in ausgewählte Fallbeispiele erfolgreich lösen. Maximal 4 Punkte können durch laufende Mitarbeit in den anderen Lehrveranstaltungseinheiten erzielt werden.

Folgender Notenschlüssel gilt für den Grundkurs Steuerrecht:

87 bis 100: Sehr Gut
74 bis 86: Gut
62 bis 73: Befriedigend
51 bis 61: Genügend
0 bis 50: Nicht Genügend

Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung Grundkurs Steuerrecht setzt insgesamt die Erreichung der notwendigen Mindestpunkteanzahl (51) voraus. Eine positive Absolvierung jeder einzelnen Teilleistung ist nicht erforderlich. Die positiv erbrachten Teilleistungen werden bis zum nächsten angebotenen Nachprüfungstermin im gleichen oder darauf folgenden Semester vorgetragen. Studierende können an einem oder an beiden Klausurterminen teilnehmen, eine gesonderte Anmeldung für die Prüfung ist nicht erforderlich. Sofern Studierende bereits beim ersten Termin eine positive Note erzielt haben, jedoch trotzdem beim Nachtermin antreten, zählt nur die Note des Nachtermins.

Sollten Sie bereits den Planpunkt "Einführung in das Steuerrecht" in den vorherigen Semestern erfolgreich absolviert haben (bis inkl. Prüfungstermin Oktober 2024), können Sie 4 Bonuspunkte erhalten. Um diese Bonuspunkte zu bekommen, senden Sie bitte bis 17. November 2024 eine Mail inkl. Erfolgsnachweis an Stefanie Kroiß (stefanie.kroiss@wu.ac.at).

 

Prerequisites for participation and waiting lists

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Abmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt nicht nach Wartelistenreihung, sondern nach Studienfortschritt des/der Studierenden. Es werden jene Studierende bevorzugt zugeteilt, welche die LV "Einführung in das Steuerrecht" positiv absolviert haben

Readings

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Other
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage bzw. unserem Studienführer.
KI
  1. Bei Seminararbeiten muss die Einleitung eine KI-Nutzungserklärung beinhalten. Wurde keine Form der KI verwendet, so genügt ein entsprechender Hinweis diesbezüglich. Wurde KI genutzt, muss in der Einleitung entsprechend erläutert werden, wo und in welcher Form.
  2. Bei Seminararbeiten wird verschärft auf folgende Punkte geachtet:
  • Aktualität des verarbeiteten Rechtsstandes
  • Richtige/existente Zitate
  • Korrekter Verwendung von Abkürzungen
  • Verständnis
  • Gliederungsfehler
Unit details
Unit Date Contents
1 Einkommensteuer
2 Einkommensteuer
3 Einkommensteuer
4 Körperschaftsteuer
5 Körperschaftsteuer / Übrige Rechtsverkehrsteuern
6 Umsatzsteuer
7 Umsatzsteuer
8 Prüfung
Last edited: 2024-07-23



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